*) wie kommt man nun zu der drastischen Reduzierung der Arbeitslosenzahl von tatsächlicher Arbeitslosigkeit zu offizieller Arbeitslosigkeit, die immerhin um über 28% unter dem tatsächlichen Wert liegt ? Durch statistische Tricksereien !
Folgende Arbeitslosen zählt man einfach nicht:
- Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II
- Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III)
- Ein-Euro-Jobs
- Berufliche Weiterbildung
- Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining)
- Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte)
- Beschäftigungszuschuß (für schwer vermittelbare Arbeitslose)
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Kranke Arbeitslose (§ 126 SGB III)